Patents
Legal Roadmap 2025Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Unified Patent Court (UPC)
Worum geht es bei diesem Thema?
Wir erwarten für das Jahr 2025 eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Unified Patent Court, UPC (Einheitliches Patentgericht, EPG) da zu diesem Zeitpunkt auch die ersten Berufungsurteile gegen Hauptsacheentscheidungen erwartet werden.
Das UPC ist seit Juni 2023 tätig. Es sind mittlerweile mehr als 400 Verfahren anhängig und in erster Instanz sowohl in einstweiligen Verfügungs- wie auch in Hauptsacheverfahren Endentscheidungen ergangen. Die Besonderheit des UPC ist, dass Urteile mit einer Reichweite für nahezu die gesamte EU erlassen werden können, wenn das entsprechende europäische Patent in all diesen Ländern validiert ist (mit einigen wenigen Ausnahmen, wie Spanien, die sich nicht am UPC beteiligen).
Das Gericht erster Instanz, bestehend aus Zentral-, Regional- und Lokalkammern, hat seinen Sitz in jedem der Mitgliedsstaaten und es liegt in der Natur der Sache, dass mangels etablierter Rechtsprechung derzeit noch teilweise divergierende Entscheidungen getroffen werden, die nun mehr und mehr durch das Berufungsgericht, mit Sitz in Luxembourg, vereinheitlicht werden.
Was gilt es zu beachten?
Die Verfahrensordnung des UPC sieht einen deutlich strafferen Zeitplan vor als die meisten nationalen Rechtsordnungen, weswegen es ungleich schwerer geworden ist, Sachvortrag in auf die Klage/Klageerwiderung folgenden Schriftsätzen neu einzuführen. Dies gilt im Hinblick auf den Rechtsbestand der Patente auch für die Einführung von neuem Stand der Technik. Hier hilft derzeit auch nicht der vom Europäischen Patentamt bekannte prima facie Test, um sich noch auf neuen Stand der Technik berufen zu können. Urteile besitzen nicht mehr eine nur nationale Reichweite, sondern erstrecken sich grundsätzlich auf sämtliche Mitgliedsstaaten, in denen das Patent in Kraft steht. Unter bestimmten Umständen, kann das UPC auch Urteile mit Wirkung für Drittstaaten erlassen.