Teil 4: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz
Das lang diskutierte Energieeffizienzgesetz hat am heutigen Freitag, dem 20. Oktober 2023 den Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz wie geplant in Kürze am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Das Energieeffizienzgesetz zielt darauf ab, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern. Darüber hinaus dient das Gesetz der Umsetzung der Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 21. September 2023 angenommen. Ursprünglich war ein entsprechender Beschluss bereits für den 07. Juli 2023 angestrebt, dieser konnte jedoch mangels Beschlussfähigkeit des Bundestages erst nach der Sommerpause erreicht werden. Nach umfassenden Debatten und der Anhörung von Branchenvertretern gab es zuvor noch einige grundlegende Änderungen am ursprünglichen Entwurf durch die Bundesregierung. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem Artikel Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Bundestag entscheidet über Gesetzentwurf.
Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Mit der Billigung kommt der Bundesrat den Beschlussempfehlungen des federführenden Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach.
Wann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird und in Kraft treten wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest, in Anbetracht der zeit- und kostenintensiven Umsetzung ist mit einer baldigen Verkündung zu rechnen. Das Gesetz ist als Drucksache 478/23 hier abrufbar. Die Ausschussempfehlung finden Sie hier als Drucksache 478/1/23.