Vergleich erzielt: DLA Piper berät EWE in Verfahren gegen früheren Vorstandsvorsitzenden
DLA Piper hat die EWE Aktiengesellschaft (EWE AG) in einem seit 2017 anhängigen Verfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Matthias Brückmann vertreten.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil vom 17. März 2022 wurde die Abberufung und die Kündigung des Dienstvertrags von Herrn Brückmann vom Landgericht Oldenburg bestätigt. Nun haben sich der Aufsichtsrat der EWE AG und Herr Brückmann über eine vergleichsweise Beendigung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Oldenburg geeinigt. Die Hauptversammlung der EWE AG hat der Vergleichsvereinbarung am 30. Juni 2023 zugestimmt.
Der Vergleich sieht vor, dass die wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten durch Rücknahme der Berufung von Herrn Brückmann gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 17. Mai 2022 und durch Rücknahme der Schadensersatzklage der EWE AG beendet werden. Im Rahmen des Vergleichs wird Herr Brückmann der EWE AG einen Betrag in Höhe von EUR 120.000 zahlen.
Das DLA Piper-Team für den gesamten Prozess stand unter der gemeinsamen Federführung von Partner Dr. Andreas Meyer-Landrut und Counsel Marx Dauth mit Associate Dr. Florian Engels im Kernteam (alle Corporate, Köln). Darüber hinaus waren beteiligt die Partner Dr. Frank Roth (Litigation, Köln), Prof. Dr. Stefan Engels (Medien- und Werberecht, Hamburg), Dr. Björn Enders (Tax, Frankfurt), die Senior Associates Dr. Markus Kaul (Litigation, Köln), Florian Hader (Tax/Transfer Pricing, Frankfurt) und Associate Jonas Mücke (Medien- und Werberecht, Hamburg).
Mit der forensischen Untersuchung war KPMG, Berlin, mit den Partnern Alexander Geschonneck und Verena Hinze beauftragt.
Inhouse bei der EWE AG wurde das Team von Dr. Hanjo Steinkampf (Leiter Konzernrecht) und Leif Engelbrecht (Leiter Gesellschaftsrecht) geleitet.