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Dr. Frank Roth

Partner
Erhebliche Prozesserfahrung, fachlich erstklassig
Wettbewerber, JUVE 2022
Übersicht

Dr. Frank Roth vertritt Mandanten in komplexen Gerichts- und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Handelsbeziehungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Haftungsfällen und Insolvenzen.

Darüber hinaus führt Frank Roth vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie Streitigkeiten im Rahmen der Umsetzung öffentlicher Aufträge.

Frank Roth verfügt über vertiefte branchenspezifische Erfahrungen insbesondere auf den Gebieten Industrie, Informationstechnologie, Gesundheitswesen und Infrastruktur.

Berufliche QualifizierungRechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Köln

Erfahrung

SCHIEDSVERFAHREN

  • Vertretung eines börsennotierten Werkstoffunternehmens in einem ad hoc-Schiedsverfahren über die Aufteilung der Chancen und Risiken aus Übertragung und Rückübertragung eines großen Immobilienportofolios (Streitwert über € 350 Mio.).
  • Vertretung im Auftrag einer D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Landesbank gegen seine Inanspruchnahme wegen angeblicher Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der globalen Finanzmarktkrise (Streitwert über € 500 Mio.).
  • Tätigkeit als Einzelschiedsrichter im ersten unter dem novellierten Verpackungsgesetz geführten DIS-Schiedsverfahren über die Vergabe eines Sammelauftrags.

GERICHTLICHE AUSEINANDERSETZUNGEN

  • Vertretung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in zwei Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter eines Schneeballsystems wegen eines Insolvenzvertiefungsschadens von rund € 90 Mio.
  • Vertretung eines englischen Hotelkonzerns in Streitigkeiten über Pachtzahlungen während der Covid-19-Pandemie, angebliche Brandmängel, Pachtberechnungen unter Berücksichtigung von Staatsbeihilfen und über die Rückabwicklung des Pachtvertrags.
  • Vertretung eines US-amerikanischen Chemieunternehmens wegen Gewährleistung und Produkthaftung im Zusammenhang mit der Herstellung von Batteriegehäusen für den weltweiten Einsatz in Zügen.

VERGABERECHT

  • Laufende Beratung und Vertretung einer Kommune sowie verschiedener kommunaler Verkehrsunternehmen sowie eines Regionalflughafens bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen sowie bei Rügen und Nachprüfungsverfahren.
  • Laufende vergaberechtliche Beratung der SAP u.a. im Zusammenhang mit der Corona-App und des Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb einer souveränen Cloud-Plattform für die öffentliche Hand.
  • Laufende vergabe- und konzessionsvertragliche Beratung eines führenden Betreibers von Nebenbetriebskonzessionen im Netz der deutschen Autobahnen.
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Ausbildung
  • OLG Stuttgart, Zweites Staatsexamen, 1997
  • Universität Mannheim, Dr. iur., 1996
  • Universität Mannheim, Erstes Staatsexamen, 1994

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2023/2024: Oft empfohlen für Konfliktlösung: Prozesse und Schiedsverfahren sowie Produkthaftung, öffentlicher Sektor: Vergaberecht und Verkehrssektor: Regulierung und Finanzierung; „viel Know-how in IT-Streitigkeiten“, Wettbewerber.
  • Legal 500 Deutschland 2024: Empfohlen für Vergaberecht, Streitbeilegung: Arbitration (einschl. internationaler Arbitration), Commercial Litigation und Beratung des Verkehrssektors; „Frank Roth: Fachlich tip-top und extrem überzeugend in komplexen Vergabesituationen, stets souverän Herr des Verfahrens", „Frank Roth: Sticht durch seinen scharfen juristischen Blick und seine Responsiveness heraus", „Frank Roth: Besticht durch seinen klaren Blick auf das Wesentliche und seine effiziente Mandatsführung".
  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2024/2025: Empfohlen für Schiedsgerichtbarkeit und Mediation sowie Prozesse.
  • Acritas Stars 2020: Geführt als „Star Lawyer“ in Deutschland; „Er ist ein hervorragender Anwalt für Vergaberecht. Er ist sehr hartnäckig und gibt nicht so schnell auf.“, Mandant.

Veröffentlichungen

  • Was weiß das Recht vom Markt – die neue Definition des Marktpreises in der VO PR 30/53, VergabeR 2022, S. 372 ff.
  • Roth in, Osseforth (Hrsg.), Handbuch IT-Vergabe, 2022, § 20 (Umgang mit Vertragsänderungen)
  • Roth/ Landwehr, Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf, NZBau 2021, 441 ff.
  • Neue Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand — Wie Unternehmen die Gewährleistung von Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette nachzuweisen haben, Computer und Recht, 2020, 217 ff.

Berufserfahrung

Vor seinem Eintritt bei DLA Piper im Jahr 2005 war Frank Roth sieben Jahre bei einer internationalen Kanzlei in München, Prag, London und zuletzt Berlin tätig.

Mitgliedschaften

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • Forum Vergabe e. V.

Kontakt