Konfliktlösung
Legal Roadmap 2025Die nachfolgenden Themen finden Sie untenstehend detailliert im Überblick.
Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland
Worum geht es bei diesem Thema?
Insbesondere durch die Einführung von Commercial Courts, der Verfahrenssprache Englisch und eines höheren Geheimhaltungsschutzes soll die Attraktivität ordentlicher deutscher Gerichtsbarkeit für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten gesteigert werden. Aktuell werden internationale Wirtschaftsstreitigkeiten auf Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen bevorzugt vor Schiedsgerichten oder ausländischen ordentlichen Gerichten ausgetragen. Das Änderungsgesetz betrifft insbesondere des Gerichtsverfahrensgesetz („GVG“) und die Zivilprozessordnung („ZPO“). Es wurde am 10. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Was gilt es zu beachten?
Es bleibt abzuwarten, ob die Reform den Gang vor die ordentlichen Gerichte für Wirtschaftsunternehmen attraktiver macht. Parteien haben nun die Möglichkeit für ein breites Feld an wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten die Verfahrenssprache Englisch zu wählen. Geschäftsgeheimnisse können künftig als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden. Allen voran aber ebnet das Änderungsgesetz den Weg für auf Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisierte Commercial Courts. Die Zuständigkeit dieser Commercial Courts kann ab einem Streitwert von 500.000 Euro insbesondere für bürgerliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder bei Unternehmens- und Anteilskäufen vereinbart werden. Der Instanzenzug ist verkürzt. So ist erste Instanz das Oberlandesgericht bzw. das Oberste Landesgericht, als Rechtsmittel steht nur die Revision zum Bundesgerichtshof zur Verfügung. Das Verfahren vor den Commercial Courts orientiert sich ausdrücklich an den bewährten Abläufen in der Schiedsgerichtsbarkeit. So soll das Verfahren entsprechend des in der Schiedsgerichtbarkeit bewährten Konzepts der Case-Management-Konferenz frühzeitig geplant und strukturiert werden. Auf Antrag beider Parteien wird ein Wortprotokoll der Verhandlung geführt.
Voraussichtlich handelt es bei den Commercial Courts zumindest um eine kostengünstigere, wenn auch weniger vielseitige Alternative zu Schiedsverfahren. Bevor Sie eine entsprechende Zuständigkeit vereinbaren, sollten Sie zunächst die noch nicht erlassenen Rechtsverordnungen der Länder zum diesem neuen Spruchkörper abwarten. Auch sollten sie die Vor- und Nachteile des Commercial Courts als zuständiges Gericht genau abwägen. Beachten Sie auch, dass die Vereinbarung der Zuständigkeit des Commercial Courts ausschließlich ist, sollten Sie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Eine entsprechende Zuständigkeit kann auch durch rügelose Einlassung begründet werden. Sollten Sie daher vor einem Commercial Court verklagt werden, sind die nächsten Schritte sorgfältig zu prüfen. Sowohl bei der vertraglichen Vereinbarung einer Gerichtsstandklausel als auch bei der Führung des Prozesses ist daher zur Risikominimierung eine fachkundige Beratung erforderlich.
EU-Produkthaftungsrichtlinie
Worum geht es bei diesem Thema?
Mit der am 8. Dezember 2024 in Kraft getretenen Produkthaftungsrichtlinie soll das europäische Produkthaftungsrecht aus dem Jahre 1985 in das digitale Zeitalter überführt werden und an die Nachhaltigkeitsstrategie der EU angepasst werden. So werden nun auch Rohstoffe, smarte Produkte, Software, digitale Konstruktionsunterlagen und KI-Systeme einbezogen.
Die Neuerungen sind mit einer erheblichen Verschärfung der Produkthaftung verbunden. Die neue EU-Richtlinie soll vom Deutschen Gesetzgeber bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt werden.
Was gilt es zu beachten?
Auch wenn Sie bisher keinem Produkthaftungsrisiko ausgesetzt waren, sollten Sie sich in naher Zukunft mit Ihrem Haftungsrisiko für fehlerhafte Produkte auseinandersetzen. Nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie werden auch Importeure, Bevollmächtigte des Herstellers, Fulfillment-Dienstleister und – unter engen Voraussetzungen – sogar Lieferanten und Betreiber von Online-Marktplätzen in Anspruch genommen. Auch Personen, die das Produkt außerhalb der Kontrolle des Herstellers wesentlich verändern, sind betroffen. Wir empfehlen, Ihre Vereinbarungen entlang der Vertriebs- und Lieferkette entsprechend zu prüfen und Regressregelungen zu treffen.
Für Sie werden insbesondere der Wegfall der bisherigen Haftungshöchstgrenzen, die prozessualen Risiken durch eine längere Verjährungshöchstfrist von bis zu 25 Jahren, neue Offenlegungspflichten und weitreichende Beweiserleichterungen für Anspruchsteller von Bedeutung sein.
Die weitgehenden Offenlegungspflichten und Beweiserleichterungen erinnern an angloamerikanisches Recht:
Geschädigte Personen, die vor Gericht einen Schadenersatzanspruch plausibel geltend machen, können Zugang zu relevanten, in der Verfügungsgewalt des Herstellers befindlichen Beweismitteln beantragen, um ihre Ansprüche nachzuweisen.
In komplexen Fällen kann ein Gericht entscheiden, dass der Kläger lediglich nachweisen muss, dass das Produkt wahrscheinlich fehlerhaft war oder dass seine Fehlerhaftigkeit den Schaden wahrscheinlich verursacht hat.
Durch die Einbeziehung smarter Produkte und Software können nun u.a. auch fehlende Software-Updates, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich sind, zur Haftung für die Fehlerhaftigkeit eines Produkts führen. Der Schadensbegriff umfasst zudem auch Schäden, die durch die Vernichtung oder Beschädigung von Daten entstehen.