M&A-Transaktionen im Visier der Behörden
Die globale Wirtschaftspolitik ist in Bewegung. Das Verhältnis zwischen Globalisierung und nationalen Interessen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Neben der Fusionskontrolle haben die nationalen und europäischen Gesetzgeber weitere Instrumente entwickelt und geschärft, um nationale Interessen zu schützen und ein sogenanntes Level Playing Field, auf dem der internationale Wettbewerb stattfinden soll, zu wahren. Dies hat erhebliche praktische Auswirkungen auf den Ablauf grenzüberschreitender M&A-Transaktionen.
So haben zahlreiche Gesetzgeber eine staatliche Kontrolle für ausländische Investoren eingeführt oder bestehende Prüfmechanismen stark ausgeweitet. Es soll eine mögliche Gefährdung der nationalen Sicherheit und Ordnung geprüft werden, wenn ein inländisches Unternehmen verkauft wird. Die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe sind allerdings häufig unbestimmt und schwer vorherzusehen. Die Prüfung sogenannter Foreign Direct Investments (FDI) läuft mittlerweile der Fusionskontrolle in vielen Transaktionen den Rang der komplexesten Bedingung für das Closing ab. Es gilt, Risiken für die beteiligten Unternehmen zu vermeiden und die Transaktion gleichzeitig schnellstmöglich zum Erfolg zu führen. Als internationale rechtliche Beraterinnen und Berater kennen wir die jüngsten Entwicklungen in den Rechtsordnungen vor Ort und arbeiten in einem spezialisierten Team für die Anmelde- und Prüfverfahren eng abgestimmt zusammen.
Die neue Wirklichkeit: Subventionskontrolle als weitere Hürde im Transaktionsprozess
Neben der Fusionskontrolle und FDI hat die EU als dritte regulatorische Hürde für internationale Transaktionen die Verordnung für die Prüfung ausländischer Subventionen verabschiedet. Gegenstand der Anmeldepflichten und Prüfverfahren durch die Europäische Kommission sind finanzielle Unterstützungsleistungen von Staaten außerhalb der EU an Unternehmen, die in der EU an großen M&A-Transaktionen oder öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Die Europäische Kommission will solche weit definierten Beihilfen transparent machen und erforderlichenfalls andere Wettbewerber vor deren verzerrenden Auswirkungen schützen. Diese Verordnung komplettiert das bisherige Beihilferegime, das zum Schutz des Binnenmarktes für Leistungen von EU Mitgliedstaaten an Unternehmen auch weiterhin gilt. Wenn die Größenschwellen für die Transaktionen und Ausschreibungen erreicht werden, besteht ein Untersagungs- bzw. Ausschlussrisiko und es ist auch hier eine aufschiebende Bedingung für das Closing erforderlich.
Ganzheitlicher und interdisziplinärer Beratungsansatz aus einem Guss
Die regulatorische Beratung eines internationalen M&A-Vorhabens muss frühzeitig Hand-in-Hand mit der Transaktionsberatung einhergehen. Mögliche Auswirkungen in allen betroffenen Ländern sind frühzeitig zu identifizieren und kompetent zu beurteilen.
Wir kennen die globalen Herausforderungen für unsere Mandantinnen und Mandanten aus der täglichen Praxis. DLA Piper berät seit Jahren die größte Anzahl von M&A-Transaktionen weltweit. Mit dieser maximalen Erfahrung führen wir unsere Mandantinnen und Mandanten zielorientiert durch das komplexe regulatorische Feld zum Transaktionserfolg.
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