Zum Einstieg Lesezeichen hinzufügen

Abstract_building_P_0068
17. November 2023Lesedauer 3 Minuten

Die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit: Ferne Zukunft oder bald schon Realität?

Die Digitalisierung ist schon längst auch in der Arbeitswelt angekommen. Und doch zeigt sich insbesondere das deutsche Betriebsverfassungsrecht eher zurückhaltend hinsichtlich der Einführung digitaler Optionen bei der Betriebsratsarbeit. Nun gibt es Bewegung in der Diskussion um die Digitalisierung der Arbeit des Betriebsrats.

 

Analoge Realität statt digitalem Fortschritt

Während es in der Zeit der Corona-Pandemie für die Arbeit der Betriebsräte die Möglichkeit bzw. das Erfordernis gab, auf digitale Modelle umzusteigen, etwa bei der Abhaltung von Betriebs- und Betriebsratsversammlungen, dominiert nach dem Ende der Pandemie wieder eine analoge Betriebsratsarbeit: Ausdrucke von Bewerberunterlagen auf Papier, Betriebsratsversammlungen vor Ort und Betriebsratswahlen in Präsenz; all das gehört zum Alltag der Betriebsratsarbeit in Deutschland und erschwert diese Arbeit oftmals sowohl auf Seiten des Betriebsrats als auch die Involvierungsprozesse von Seiten des Arbeitgebers. Dem Betriebsverfassungsrecht fehlen bis dato adäquate Möglichkeiten auf den digitalen Wandel in der Praxis zu reagieren und diesen umzusetzen.

 

Neuer Impuls durch Antrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion

Anfang November wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (Drs. 20/4335) diskutiert, der Forderungen nach mehr Integration von digitalen Möglichkeiten für die Betriebsratsarbeit enthält. Online-Betriebsratswahlen sollen als optionales Regelverfahren eingeführt und die Präsenzpflicht soll sowohl bei Betriebsratsversammlungen als auch bei Beratungsgesprächen vor der Einigungsstelle aufgeweicht werden. Statt zwingender physischer Anwesenheit soll das Gesetz zukünftig auch die Video-Präsenz als ausreichend ansehen. Die öffentliche Anhörung über diesen Antrag zeigte, dass die Meinungen zu diesen Forderungen durchaus gespalten sind. Auch wenn den Experten die Notwendigkeit einer digitalen Anpassung überwiegend bewusst zu sein scheint, gibt es weiterhin Stimmen, die von der erheblichen Bedeutung der analogen Betriebsratsarbeit nicht abrücken wollen. Ob und wann dieser Antrag tatsächlich umgesetzt wird, ist somit noch nicht absehbar. Eine erneute Diskussion über notwendige Änderungen und bestehende Optionen ist hierdurch in jedem Fall entstanden.

 

Praxishinweis

Noch ist die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit keine Realität. Jedoch steht Mitte Dezember 2023 eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts an (Az. 1 ABR 28/22), die eine entscheidende Rolle für den weiteren Verlauf der Digitalisierung von Betriebsratsarbeit spielen könnte. Das Gericht könnte mit dieser Entscheidung den Gesetzgeber überholen und für bestimmte Teile der Betriebsratsarbeit eine Anpassung an die digitale Betriebspraxis vornehmen. Ob das Bundesarbeitsgericht diese Chance tatsächlich nutzen wird, bleibt bis zum Tag der Entscheidung offen. Über den Ausgang dieses Falls werden wir berichten.

Wann der Gesetzgeber die umfassenden digitalen Möglichkeiten gesetzlich verankern wird, ist derzeit ebenfalls noch offen. Die neuen Diskussionen und Anträge rund um das Thema können Arbeitgeber in Deutschland nun jedoch hoffen lassen. Sicher ist dabei in jedem Fall, dass das Verschließen vor dem digitalen Wandel der Arbeitswelt auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann und sollte.