DLA Piper Studie: Erfolgsfaktoren & Fallstricke für den Einsatz Künstlicher Intelligenz
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren einen deutlichen Aufschwung erfahren. Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper veröffentlicht daher eine neue internationale Studie ("AI Governance: Balancing Policy, Compliance, and Commercial Value") zum Einsatz von KI. Sie skizziert, mit welchen Herausforderungen Unternehmen unterschiedlicher Branchen konfrontiert sind und wie ein verantwortungsvoller und erfolgreicher Umgang mit dem Thema aussehen kann. Das Wiener Office von DLA Piper gibt anlässlich der Veröffentlichung einen Einblick in die aktuelle Rechtslage in Österreich und zeigt, in welcher Weise die Kanzlei Unternehmen unterstützen kann.
Die Möglichkeiten, die KI eröffnet, scheinen grenzenlos, sie bergen aber auch Risiken. Die aktuelle Studie von DLA Piper betont die zentrale Rolle von Good Governance, also guter Unternehmensführung, beim Ausschöpfen des Potenzials von KI in einer noch fragmentierten und sich verändernden Regulierungslandschaft. Eine effektive Governance bringt Risiko und Ertrag, Compliance und Handel sowie Werteorientierung und Produktivität in Einklang.
Der Bericht zeigt, dass fast alle befragten Unternehmen (96%) KI einführen, wobei 72% Tools und Lösungen von Drittanbietern verwenden. KI wird derzeit am häufigsten im Kundenservice (59%) und in der Forschung & Entwicklung bzw. Produktentwicklung (57%) eingesetzt. 45% sehen KI als entscheidend für die Wertschöpfung ihres Unternehmens an, und 41% gehen davon aus, dass ihr Kerngeschäft durch KI überflüssig wird, wenn sie sich mit der neuen Technologie nicht auseinandersetzen.
Mit der Governance steht und fällt der Erfolg vieler KI-Projekte
Die Unternehmen identifizierten die Etablierung und Umsetzung von Good Governance als größte Herausforderung beim Einsatz von KI, wobei 99% der Befragten sie in ihren Top-5-Herausforderungen nannten. Die Sicherstellung, dass KI-Initiativen innerhalb der regulatorischen Richtlinien funktionieren, wurde von 96% der Befragten als eine der wichtigsten Herausforderungen angeführt. Aus gutem Grund: Fast die Hälfte der Befragten (43%) hat festgestellt, dass KI-Projekte unterbrochen, pausiert oder zurückgesetzt werden mussten. Datenschutzprobleme (48%) und ein fehlender Governance-Rahmen (37%) wurden als häufige Ursachen genannt.
Die Hälfte der Befragten (49%) möchte den Wert von KI nutzen und dabei im Einklang mit den eigenen Unternehmenswerten handeln. Zwei Drittel (65%) haben bereits Verträge mit KI-Lieferanten aufgrund ethischer Bedenken aktiv gekündigt.
Regulatorische Anforderungen – Jedes dritte Unternehmen ist sich unsicher
Mehr als ein Drittel (36%) der Befragten ist sich nicht sicher, ob ihr Unternehmen die geltende Rechtslage einhält. Es entsteht ein erhöhter Bedarf an Rechtsberatung.
DLA Piper Wien berät aufgrund seiner internationalen Erfahrung und dem ständigen Austausch mit den anderen Offices rund um den Globus bei der Erstellung von KI-Strategien. Die Kanzlei unterstützt aktiv bei der rechtlich einwandfreien Implementierung, und um die KI-Strategie laufend auf den neuesten Stand der Entwicklungen zu bringen.
MMag. Sabine Fehringer, Partner und IT/IP Head von DLA Piper Wien:
„Mit dem AI Act der EU wird derzeit am weltweit ersten rechtlichen Rahmenwerk zu Künstlicher Intelligenz gearbeitet. Diese EU-Verordnung soll zum Herzstück im rechtlichen Umgang mit KI werden, wir beobachten die Entwicklungen genau. Doch schon vor dem Inkrafttreten gibt es einige Regeln und Gesetze, die in der EU bzw. in Österreich auf KI anwendbar sind. Es gibt beispielsweise viele Überschneidungen mit dem Datenschutz, da Künstliche Intelligenz auf große Datenmengen zurückgreift und oft personenbezogene Daten betroffen sind. Auch die Datengewinnung und der Datenaustausch sind tangiert, die mit dem kürzlich in Kraft getretenen Data Governance Act und in Zukunft zusätzlich mit dem Data Act geregelt werden. Außerdem ist das Thema eng mit dem Urheberrecht verflochten, da zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz beispielsweise bestehende Werke – etwa im Kunstbereich – herangezogen werden.“