Passierschein A38? – Die Zuständigkeitsregelungen des AI Acts im nationalen und supranationalen Behördendschungel
*Dieser Beitrag wurde zuerst im Compliance Berater veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.
Der EU AI Act (zu Deutsch: „KI-Verordnung“) – das weltweit erste Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz – ist am 2.8.2024 in Kraft getreten. Ziel der nach Art. 288 AEUV unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten geltenden Verordnung ist es, durch harmonisierte Vorschriften einen – am Grundrechtsschutz natürlicher Personen ausgerichteten – vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen im Gebiet der Europäischen Union zu gewährleisten. Nachdem wir mit unserem Beitrag „Künstliche Intelligenz – ein Compliance-Thema“ in CB 2024, 317, einen ersten Überblick über die Compliance-rechtlichen Implikationen der KI-Verordnung aus unternehmerischer Sicht gegeben haben, möchten wir uns im Folgenden mit der Frage beschäftigen, welche Behörden auf supranationaler und nationaler Ebene für welche Fragen und Anliegen rund um Künstliche Intelligenz (im Folgenden „KI“) kompetente und zuständige Stellen sind.
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