Der Digital Services Act – Neue Regeln für Online-Plattformen
Um was geht es?
Am 16. November 2022 ist der Digital Services Act (im Folgenden: „DSA“) in Kraft getreten. Er richtet sich an Online-Vermittlungsdienste und insbesondere an Online-Plattformen. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird der DSA damit ab dem 17. Februar 2024 in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht sein.
Der DSA baut auf der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) auf, die in Deutschland insbesondere im Telemediengesetz (TMG) umgesetzt ist. Die E-Commerce-Richtlinie wird durch den DSA teilweise übernommen bzw. ersetzt – z.B. hinsichtlich der Regelungen zu den Haftungsfreistellungen für Nutzerinhalte. In anderen Teil ergänzt der DSA die E-Commerce-Richtlinie, etwa bei den Informationspflichten für Anbieter von Online-Diensten.
In weiten Teilen geht der DSA jedoch über die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie hinaus: Der DSA enthält zahlreiche neue Vorgaben, insbesondere zu dem gesetzgeberisch bisher kaum regulierten Umgang mit rechtswidrigen Nutzerinhalten. Die inhaltlich teilweise vergleichbaren Regelungen des deutschen Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), die im Wesentlichen jedoch nur für soziale Netzwerke mit mehr als 2 Millionen Nutzern in Deutschland gelten, werden mit Geltung des DSA aufgrund des Anwendungsvorrang des Europarechts verdrängt. Sie kommen dann also nicht mehr zur Anwendung.
Betreiber von Online-Vermittlungsdiensten und insbesondere Online-Plattformen sollten daher die Auswirkungen des DSA und etwaigen Anpassungsbedarf bei den eigenen digitalen Angebote frühzeitig prüfen.
Was Sie jetzt wissen müssen:
- Für wen gilt der DSA?
- Wann haften Anbieter von digitalen Vermittlungsdiensten für die Inhalte ihrer Nutzer?
- Was muss ich als Anbieter (einer Online-Plattform) beachten?
- Welche Sanktionen drohen im Falle eines Verstoßes?
- Wie geht es jetzt weiter?