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18. Juni 2024Lesedauer 1 Minute

Europäische Sozialpartner des Bankgewerbes verabschieden gemeinsame Erklärung zu den Beschäftigungsaspekten künstlicher Intelligenz

Am 14. Mai 2024 haben die Europäischen Sozialpartner des Bankgewerbes eine gemeinsame Erklärung zu den Beschäftigungsaspekten künstlicher Intelligenz (KI) herausgegeben. Damit ist der Financial Services Sektor Vorreiter. Innovation und Beschäftigte sollen nach der Erklärung der Sozialpartner gleichermaßen im Mittelpunkt stehen. Die Kernthesen der Erklärung sind folgende:

  • Die Definition von KI orientiert sich an der KI-Verordnung und definiert KI-Systeme als unabhängig und damit in der Lage, ohne Menschen Aufgaben auszuführen und Entscheidungen zu treffen. Sie sind weiter selbstlernend und haben Zugriff auf große Datenmengen, aus denen sie lernen können.
  • KI soll verantwortungsvoll eingesetzt werden, wobei die Letztentscheidungskompetenz beim Menschen verbleibt.
  • Regelmäßige gemeinsame Risikobewertungen sollen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten.
  • Die Belegschaften sollen kontinuierlich weitergebildet werden und bestehende individuelle und kollektive digitale Rechte sollen auch beim Einsatz von KI weiter bestehen.
  • Die Sozialpartner wollen die Umsetzung auf allen Ebenen kontinuierlich überwachen und bewerten und sprechen sich für einen sozialen Dialog aus, um die Arbeit bei fortschreitender Digitalisierung menschengerecht zu gestalten.

Der Link zur Pressemitteilung des AGV-Banken findet sich hier: Künstliche Intelligenz: Sozialpartner für gute Gestaltung (agvbanken.de)