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2. Juli 2024Lesedauer 1 Minute

Droht eine Kostenlawine?

Rentenanpassungsverpflichtung in der betrieblichen Altersversorgung

*Dieser Beitrag wurde zuerst in der Personalführung veröffentlicht und wird hier mit der Zustimmung des Verlags verwendet.

16,4 Prozent beträgt der Anpassungsbedarf für Betriebsrenten, für die im Mai 2024 die Rentenanpassung nach dem Betriebsrentengesetz durchzuführen ist. Für viele Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner wird dies ein Moment des Aufatmens sein. Nach drei Jahren mit erheblich steigender Kostenbelastung erfolgt nun für die Betriebsrente ein Ausgleich. Genau gegenteilig wird die Wirkung oder sogar das Erschrecken bei Arbeitgebern sein: Eine 16,4‑prozentige Erhöhung der laufenden Betriebsrenten bedeutet mindestens 16,4 Prozent mehr Cashflow-Aufwand für Betriebsrenten – und ebenso eine deutliche Mehrbelastung in der Bilanz.